Bilanz / Jahresabschluss erstellen lassen – Wozu?
Je nach Rechtsform Ihres Unternehmens müssen Sie einen Jahresabschluss oder sogar eine Bilanz erstellen (lassen). Nicht immer sehen Unternehmer den Sinn und Zweck einer solchen Auswertung, die zudem noch mit zusätzlichen Kosten verbunden ist. Dabei kann man ihnen durchaus auch etwas Positives abgewinnen.
Wenn Sie Ihr Unternehmen als GmbH laufen lassen, müssen Sie am Ende des Jahres eine Bilanz vorlegen. Das ist Pflicht, und darum kommen Sie nicht herum. Doch statt sich über diese behördliche Gängelei und die damit verbundenen Mühen und Kosten zu grämen, sollten Sie positiv denken. Eine Bilanz oder ein Jahresabschluss liefert Ihnen auf einen Blick eine Menge wertvolle Informationen über Ihre Firma.
Art des Abschlusses und Frist
Für die Jahresabschlüsse und Bilanzen gelten unterschiedliche Regelungen.
- Für Einzelunternehmen sowie Personengesellschaften (offene Gesellschaft OG, Kommanditgesellschaft KG) genügt ein Jahresabschluss. Dieser muss innerhalb der ersten neun Monate des folgenden Geschäftsjahres vorgelegt werden.
- Kapitalgesellschaften (Gesellschaft mit beschränkter Haftung GmbH, Aktiengesellschaft AG, Societas Europaea SE) und verdeckte Kapitalgesellschaften (GmbH & Co KG) legen innerhalb von fünf Monaten nach Ablauf des Geschäftsjahres einen Jahresbericht inklusive Anhang zur Prüfung vor.
Spätestens neun Monate nach Bilanzstichtag muss der erfolgreich geprüfte Abschluss offengelegt (beim Firmenbuchgericht eingereicht) werden. Dafür fallen zusätzliche Gerichtskosten an. Bei der GmbH und der GmbH & Co KG sind 30 Euro fällig, bei einer AG und SE 138 Euro. Hinzu kommen möglicherweise weitere Kosten für Nicht-Übermittlung im Elektronischen Rechtsverkehr und Eintragungsgebühr.
Die Jahresabschlüsse und Bilanzen sind wie alle anderen buchführungs- und steuerrelevanten Unterlagen mindestens sieben Jahre aufzubewahren.
Was enthält der Jahresabschlussbericht?
Der Jahresabschlussbericht enthält mehrere Informationsabschnitte:
- Bilanz
- Gewinn- und Verlustrechnung
- Anhang mit Erläuterungen zur Bilanz und zur GUV
- Lagebericht
Der erste Blick des Unternehmers, wenn er seinen Jahresabschluss in Händen hält, gilt meist der zentralen Frage: Wie hoch ist mein Gewinn aus dem letzten Jahr? Meist ist die Frage bereits aus anderen Quellen beantwortet, aber es tut manchmal recht gut (oder weh), dies auch nochmals Schwarz auf Weiß vor Augen zu haben.
Daneben liefert der Jahresabschluss aber auch einen schnellen Überblick über:
- Anlagevermögen
- Umlaufvermögen
- Eigenkapital
- Rücklagen
- Rückstellungen
- Verbindlichkeiten
- Rechnungsabgrenzungsposten
Diese Informationen sind aber nicht nur für den Unternehmer selbst wichtig und interessant. Auch Geldgeber (Banken, Investoren, stille Teilhaber) erkennen anhand dieser Informationen schnell, wie es um Ihr Unternehmen bestellt ist. Sie sind somit eine wichtige Entscheidungsgrundlage, Ihnen weiterhin oder zukünftig Kapital anzuvertrauen.
Jahresabschluss und Bilanz sind deshalb nicht nur lästige Pflichtdokumente, sondern wertvolle Instrumente in der Hand des Unternehmers.
Jahresabschluss und Bilanz: Eine Aufgabe für den Fachmann
Bei der Erstellung dieser Dokumente wird Sie Ihr Steuerberater fachkundig unterstützen. Er hat alle erforderlichen Daten zu Ihrem Unternehmen bereits elektronisch vorliegen hat oder fordert fehlende Informationen an, so dass der Jahresabschluss und die Bilanz formal richtig und fristgerecht abgegeben werden können. Im persönlichen Gespräch geht er die Daten mit Ihnen durch und erläutert Ihnen die Inhalte in einer für Sie verständlichen Form.
Ausgehend von der Bilanz kann dann auch zeitnah Ihre Steuererklärung erstellt werden, so dass Sie auch hier keine Fristen versäumen und möglicherweise zeitnah sogar über eventuelle Rückzahlungen des Finanzamts verfügen können.
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