Das Finanzamt und ich

Finanzamt

Unternehmer sein, bedeutet Entscheidungen selbstständig zu treffen. Welche Produkte möchte ich anbieten? Wo liegen meine persönlichen Stärken? Wie gehe ich den Markt an? Das sind Überlegungen, die nicht über Nacht getroffen werden können. Um eine fundierte Entscheidung zu treffen, sind Analysen und viel Zeit nötig.

Bevor die eigene Unternehmung aber überhaupt in die Startlöcher gehen kann, ist ein ganz besonderer Schritt nötig: der Gang zum Finanzamt. Denn wenn die Tätigkeit nicht beim Finanzamt gemeldet ist, ist die Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit in Österreich – und natürlich auch in anderen Ländern – nicht möglich.

Welche Informationen braucht das Finanzamt von mir?

Um eine unternehmerische Tätigkeit beim Finanzamt anzumelden, reicht oft eine schriftliche Einsendung von wenigen Daten. Dazu gehört beispielsweise:

  • Firmenanschrift
  • Unternehmenszweck

Je nach Unternehmensform sind weitere Angaben nötig, beispielsweise:

  • Namen der Gesellschafter, falls Sie Geschäftspartner mitanmelden wollen
  • Gesellschaftervertrag
  • Eröffnungsbilanz

Die Anmeldung muss innerhalb eines Monats nach Gründung erfolgen. Mittlerweile schickt jedoch auch das Finanzamt direkt eine Erfassungsmitteilung heraus. Vorausgesetzt, es wurde eine Gewerbeanmeldung vorgenommen.

Der Fragebogen, den das Finanzamt herausschickt, kann auf den ersten Blick erschlagen wirken. Aber wie bereits erwähnt: Meist sind nicht alle Angaben zwingend erforderlich.

Besondere Sorgfalt sollten Sie bei der Einschätzung des Geschäftsgebietes walten lassen. Sind Sie nur im Inland tätig, reicht Ihnen eine herkömmliche Steuernummer. Sind Sie aber auch im EU-Binnenmarkt unterwegs, benötigen Sie eine sogenannte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, kurz „UID“. Sie dient beim länderübergreifenden Handel zur Abrechnung von Umsatzsteuer-Beträgen.

Welches Finanzamt ist für mich zuständig?

Das kommt immer darauf an, wer besteuert wird:

  • Handelt es sich um ein umsatzsteuerpflichtiges Unternehmen, also ein Unternehmen, das mehr als 30.000 Euro Umsatz pro Jahr erwirtschaftet, ist das Finanzamt des Bezirks, in dem Ihr Firmensitz liegt, zuständig.
  • Für Ihre persönliche Einkommensteuer wenden Sie sich an das Finanzamt, das für Ihren Wohnbezirk zuständig ist.

Sobald alle Formalitäten mit dem Finanzamt erledigt sind, können Sie mit Ihrem Unternehmen durchstarten. Vergessen Sie dabei jedoch nicht, dass Sie nicht das letzte Mal mit dem Finanzamt zu tun hatten.

Verteilt über das Geschäftsjahr sind immer wieder Fristen einzuhalten und Meldungen abzugeben, sodass Sie immer wieder mit dem Finanzamt in Kontakt treten müssen.

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