Einzelunternehmen gründen in Österreich

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Einzelunternehmen gründen

Eine Geschäftsidee umsetzen, das Arbeitspensum frei einteilen, sein eigener Chef sein: Es gibt viele Gründe, den Schritt in die Selbstständigkeit zu wagen. Eine mögliche Rechtsform, um dies zu tun ist das Einzelunternehmen. In diesem Beitrag erklären wir, wie Sie ein Einzelunternehmen gründen, welche Voraussetzungen gelten und was die Vor- und Nachteile als Einzelunternehmer sind.

Was ist ein Einzelunternehmen?

Wie der Name schon sagt, wird das Einzelunternehmen von einer einzigen natürlichen Person betrieben – im Gegensatz zu anderen Rechtsformen, wie z. B. einer KG oder GmbH. Der Inhaber kann jedoch Arbeitnehmer beschäftigen.

Haftung

Einer der wichtigsten Punkte beim Einzelunternehmen: Sie haften als Inhaber unbeschränkt mit Ihrem gesamten Betriebs- und Privatvermögen. Das bedeutet, dass Sie das gesamte Risiko für etwaige Verluste tragen.

Steuern

Als Einzelunternehmer müssen Sie Einkommenssteuer bezahlen – und zwar vierteljährlich: Laufende Vorauszahlungen jeweils zum 15.2., 15.5, 15.8. und 15.11. des Jahres sind verpflichtend. Spätestens einen Monat nach der Gründung müssen Sie sich beim Finanzamt melden. 

Zusätzlich ist ebenfalls Umsatzsteuer auf alle Lieferungen und Leistungen abzuführen – es sei denn, Ihr Jahresumsatz liegt unter 35.000 Euro netto. Dann gelten Sie nämlich als Kleinunternehmer und sind „unecht“ von der Umsatzsteuer befreit. Das bedeutet: Sie müssen keine Umsatzsteuer zahlen, dürfen aber auch keine Vorsteuer abziehen.

Einzelunternehmen gründen: Voraussetzungen

Um ein Einzelunternehmen zu gründen, müssen Sie nicht viele Voraussetzungen erfüllen. Denn im Gegensatz zur GmbH benötigen Sie hier nicht zwingend Stammkapital.

Um eine gewerbliche Tätigkeit im Rahmen eines Einzelunternehmens auszuüben, müssen Sie jedoch eine Gewerbeberechtigung besitzen. Hierfür gelten folgende Voraussetzungen:

  • Vollendung 18. Lebensjahr, keine Sachwalterschaft
  • Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaats der EU oder des EWR oder fremdenrechtlicher Aufenthaltstitel

Außerdem gibt es mehrere Ausschlussgründe für die Gewerbeberechtigung – diese dürfen also nicht vorliegen:

  • Vorstrafen in bestimmten Bereichen
  • Bestrafung wegen Finanzvergehen
  • Insolvenzverfahren, das weniger als 3 Jahre zurückliegt

Für sogenannte „reglementierte Gewerbe“ müssen Sie außerdem einen Befähigungsnachweis erbringen. Das bedeutet nichts anderes, als dass Sie die notwendige Ausbildung durch Lehre, Schule oder Studium mit entsprechenden Zeugnissen nachweisen müssen.

Einzelunternehmen gründen in 4 Schritten

Die Gründung eines Einzelunternehmens ist grundsätzlich in wenigen Schritten getan:

1. Gründungsberatung

Als ersten Schritt empfehlen wir eine Gründungsberatung durch die Wirtschaftskammer. Hier erhalten Sie noch einmal die wichtigsten Informationen rund um die Unternehmensgründung – in einem kostenlosen Beratungsgespräch. Zudem werden Workshops für Neugründer angeboten. Zwar ist eine Gründungsberatung nicht gesetzlich vorgeschrieben – Sie müssen diese also nicht absolvieren. Jedoch können Sie durch die Teilnahme etwaige Unklarheiten beseitigen und die Gründung läuft dadurch möglichst reibungslos für Sie ab.

2. Gewerbeanmeldung

Im nächsten Schritt müssen Sie Ihr Gewerbe bei der Gewerbebehörde anmelden. Dies können Sie z. B. über ein Online-Formular oder bei der zuständige Bezirksverwaltungsbehörde machen (Bezirkshauptmannschaft oder Magistrat), indem Sie Ihre Unterlagen persönlich vorbeibringen, mailen oder per Post senden. Auch über das Gründerservice der WKO ist die Gewerbeanmeldung möglich.

Für freie Gewerbe-Arten benötigen Sie neben dem entsprechenden Formular in der Regel nur einen gültigen Reisepass und ggf. die Heiratsurkunde. Bei einem reglementierten Gewerbe müssen Sie Ihre Befähigung nachweisen und brauchen entsprechende Zeugnisse.

Hinweis: Sie besitzen nicht die notwendige Ausbildung, um ein bestimmtes Gewerbe auszuüben? Dann können Sie stattdessen auch einen „gewerberechtlichen Geschäftsführer“ bestellen, der die entsprechende Befähigung besitzt.

3. Sozialversicherung anmelden

Als Einzelunternehmer sind Sie bei der Sozialversicherung der Gewerbetreibenden pflichtversichert. Das bedeutet, dass Sie sich innerhalb eines Monats nach der Gründung bei der Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen (SVS) melden müssen. Diese Meldung können Sie übrigens ebenfalls online im Zuge einer elektronischen Gründung machen.

Hinweis: Falls Sie nur nebenberuflich selbstständig tätig sind, können Sie sich von der Vollversicherung befreien lassen (Kleinstunternehmer-Regelung).

4. Anzeige beim Finanzamt

Schließlich ist für Sie als Neu-Unternehmer auch die Anzeige beim Finanzamt Pflicht – ebenfalls innerhalb eines Monats nach der Gründung. Sie können dies z. B. direkt über FinanzOnline oder auch über das Online-Formular bei der elektronischen Gründung tun.

Online-Gründung eines Einzelunternehmens (eGründung)

Auf dem Unternehmensservice-Portal (USP) der Bundesregierung können Sie die gesamten Formalitäten zur Gründung elektronisch abwickeln (eGründung): Eine solche Online-Gründung ist wohl der einfachste und schnellste Weg zum Einzelunternehmen.

Eventuell notwendige weitere Schritte

Je nachdem, wie das neugegründete Einzelunternehmen konkret aussieht, können weitere Schritte notwendig werden:

5. Eintragung ins Firmenbuch

Sobald Sie mit dem Einzelunternehmen einen Jahresumsatz von mindestens 1.000.000 Euro machen (oder an zwei aufeinanderfolgenden Jahren über 700.000 Euro), besteht die Rechnungslegungspflicht und Sie müssen einen Jahresabschluss vorlegen. Mit dem Erreichen der Rechnungslegungspflicht müssen Sie sich außerdem in das Firmenbuch eintragen lassen.

Tipp: Die freiwillige Eintragung ins Firmenbuch ist immer möglich, auch bei einem geringeren Jahresumsatz.

Einzelunternehmen in Österreich: Firmenname wählen

Für die Eintragung im Firmenbuch können Sie folgende Firmennamen mit dem Zusatz e. U. (eingetragen/e Unternehmer/in) verwenden:

  • Name des Unternehmers (Personenfirma): zum Beispiel Mustermann e. U.
  • Sachbezeichnung der unternehmerischen Tätigkeit (Sachfirma): zum Beispiel Weinhandel e.U.
  • Fantasiebezeichnung, die sich von anderen Firmen unterscheidet und nicht zu Verwechslungen führt (Fantasiefirma): zum Beispiel Fisch-Imbiss Altona e. U.

6. Betriebsanlagengenehmigung

Wenn Ihre geplante Betriebsanlage (also z. B. das Gasthaus oder die Werkstätte) sich nachteilig auf die Nachbarn, Kunden oder die Umwelt auswirken kann, dann müssen Sie diese genehmigen lassen, bevor Sie das Einzelunternehmen gründen. Das ist insbesondere der Fall, wenn z. B. Lärm, Rauch, Staub oder Erschütterungen entstehen. Reine Bürobetriebe sind aber davon nicht betroffen.

7. Anmeldung von Arbeitnehmern

Sie möchten einen oder mehrere Mitarbeiter beschäftigen? Dann müssen Sie diese auf jeden Fall rechtzeitig bei der Sozialversicherung anmelden, wenn Sie das Einzelunternehmen gründen.

Einzelunternehmen gründen: Kosten

Die grundlegenden Vorgänge (Gewerbe-, Finanzamt-, Sozialversicherungsanmeldung) bei der Gründung eines Einzelunternehmens sind kostenfrei.

Allerdings können für einige zusätzliche Behördengänge, z. B. die Eintragung ins Firmenbuch, Gebühren anfallen. Als Neugründer können Sie nach Neugründungs-Förderungsgesetz (NeuFöG) allerdings von vielen Gebühren befreit werden. Wenden Sie sich dazu am besten an die Wirtschaftskammer, diese stellt Ihnen eine entsprechende Bescheinigung aus.

Vor- und Nachteile des Einzelunternehmens

Einzelunternehmen gründen – oder doch lieber eine GmbH oder KG? Welche Rechtsform sich jeweils besser eignet, kommt jeweils auf die spezielle Situation an.

Die Vor- und Nachteile des Einzelunternehmens im Überblick:

Vorteile

Nachteile

schnelle, unkomplizierte Gründung

unbeschränkte Haftung mit dem Privatvermögen

bis zum Jahresumsatz von 700.000 Euro keine Rechnungslegungspflicht (nur Einnahmen-Ausgaben-Rechnung)

Sie benötigen persönlich die Befähigung zur Ausübung des Gewerbes (oder stellen alternativ einen geeigneten gewerberechtlichen Geschäftsführer ein).

kein verpflichtendes Stammkapital (bei der GmbH sind z. B. 10.000 Euro notwendig)

Häufige Fragen

Warum sollte man ein Einzelunternehmen gründen?

Die Gründung eines Einzelunternehmens kann ein geeigneter Weg sein, um sich auf unkompliziertem Weg selbstständig zu machen. Beachten sollte man aber, dass man hierbei das volle unternehmerische Risiko trägt und mit seinem gesamten Privatvermögen haftet.

Kann man ein Einzelunternehmen zu zweit gründen?

Nein, das Einzelunternehmen kann nur einen einzigen Eigentümer haben. Wer gemeinsam mit Partner(n) ein Unternehmen gründen möchte, wählt am besten eine andere Rechtsform, z. B. die Offene Gesellschaft (OG), die Kommanditgesellschaft (KG) oder eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH).

Einzelunternehmen: Gründung meist unkompliziert

Wer ein Einzelunternehmen gründen möchte, der kann dies in Österreich ganz einfach und unkompliziert tun: Mit Gewerbeanmeldung, Anzeige beim Finanzamt und Anmeldung zur Sozialversicherung ist die Sache im Prinzip erledigt. Je nach Situation können aber weitere Behördengänge dazukommen, z. B. um Mitarbeiter anzumelden oder eine Betriebsanlage genehmigen zu lassen. Es ist deshalb ratsam, sich im Vorfeld von der Wirtschaftskammer beraten zu lassen, um die Gründung möglichst reibungslos über die Bühne zu bringen.

Titelbild: © Rynio Productions – stock.adobe.com

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Mit über 20 Jahren Branchenerfahrung führt Franz Schmid seine Steuerkanzlei in Jenbach, Tirol. Seine Klienten vertrauen dabei zum einen auf sein umfassendes Branchenwissen und zum anderen auf die intensive, persönliche Betreuung.