Rechtsformen – Unternehmensformen im Vergleich

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Rechtsformen

Der Schritt in die Selbstständigkeit ist vor allem eine bestimmte Entscheidung geknüpft: die Wahl der Rechtsform. Je nachdem welche Rechtsform der Existenzgründer wählt, ist der Gründungsaufwand mehr und weniger aufwendig und kostenintensiv.

Im späteren Verlauf spielen dann auch noch steuer- und haftungsrechtliche Aspekte eine Rolle. Grundsätzlich hat der Unternehmer die Wahl zwischen drei Gesellschaftsformen:

Zu den Personengesellschaften gehören beispielsweise die Offene Gesellschaft (OH) und die Kommanditgesellschaft (KG). Bekannte Kapitalgesellschaftsformen sind die Gesellschaft mit beschränkter Haftung, kurz „GmbH“, und die Aktiengesellschaft, kurz „AG“.

Um die richtige Wahl zu treffen, sollte der Unternehmer Entscheidungskriterien zurate ziehen, die die Entscheidung vereinfachen beziehungsweise auf eine bestimmte Rechtsform lenken. Zu diesen Entscheidungskriterien gehören beispielsweise:

  • Anzahl der Gründer
  • Mindestkapital
  • Gründungsaufwand
  • Haftung
  • Steuerbelastung

Die einzelnen Rechtformen sollten nun anhand dieser Kriterien charakterisiert werden, um die richtige Unternehmensform zu wählen. Während die Kriterien „Anzahl der Gründer“, „Mindestkapital“ und „Gründungsaufwand“ vor allem vor dem Start der Unternehmung eine Rolle spielen, kommen die Kriterien „Haftung“ und „Steuerbelastung“ erst im späteren Verlauf zum Tragen.

Die Wahl der Rechtsform

Die „richtige“ Rechtsform begründet sich vor allem darauf, wie viele Gründer die Unternehmung leiten sollen. Eine Einzelunternehmung kann nur von einem Gründer alleine gegründet werden. Die Kapitalgesellschaft benötigt mindestens einen und die Personengesellschaft mindestens zwei Gründer, es sei denn, es handelt sich um eine KapG & Co. KG.

Ein Mindestkapital ist bei einer Einzelunternehmung und Personengesellschaft nicht vorgeschrieben. Die Kapitalgesellschaft muss wiederrum – je nach Art –1 Euro (UG und Ltd.), 35.000 Euro (GmbH) oder 70.000 Euro (AG) Mindestkapital besitzen.

Der Gründungsaufwand ist bei der Einzelunternehmung am geringsten. Hier beginnt die Selbstständigkeit mit Aufnahme der Tätigkeit und ist nur bei der Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit an eine Gewerbeerlaubnis gebunden.

Personen- und Kapitalgesellschaften müssen zusätzlich ein Gesellschaftervertrag und einen Eintrag ins Firmenbuch beantragen. Während der Gesellschaftervertrag bei Personengesellschaften formlos erfolgen kann, sind bei Kapitalgesellschaften eine notarielle Beglaubigung und bestimmte Inhalten zwingend notwendig.

Haftung und Steuerbelastung der Rechtsformen im Vergleich

Der Aspekt der Haftung ist vor allem bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften ein ganz entscheidender Punkt. Einzelunternehmer und Gesellschafter sind unmittelbar und persönlich haftbar. Das bedeutet: Bei Unternehmensschulden haftet der Gründer auch mit seinem Privatvermögen.

Eine Ausnahme stellt hier die Personengesellschaftsform „Kommanditgesellschaft (KG)“ dar. Hier fungiert ein Unternehmer als Komplementär und ist somit auch privat haftbar. Andere Gesellschafter (die Kommanditisten) haften nur mit ihren Einlagen. Bei Kapitalgesellschaften, beispielsweise der GmbH) haften die Gesellschafter von vornherein nur mit ihrem Gesellschaftsvermögen.

Die Betrachtung der steuerlichen Belastung ist ebenfalls unterschiedlich. Das Steuersubjekt der Einzelunternehmung ist der Unternehmer. Er versteuert den Gewinn seiner Unternehmung (unabhängig davon, ob der Gewinn entnommen wurde) bei der Einkommenssteuererklärung.

Bei der Personengesellschaft gilt das Transparenzprinzip. Das Transparenzprinzip beschreibt den Gesellschafter als Steuersubjekt. Hier wird der Gewinnanteil des Gesellschafters bei der Einkommensteuer versteuert.

Bei Kapitalgesellschaften kommt das Trennungsprinzip zum Tragen. Steuersubjekt der Kapitalgesellschaft ist die Gesellschaft, nicht der Gesellschafter. Der Gewinn unterliegt deshalb der Körperschaftssteuer. Dividenden, die an die Gesellschafter ausgeschüttet werden, werden wiederum mir der Kapitalertragssteuer besteuert.

Grundsätzlich fragen sich viele Unternehmer, was die „perfekte Rechtsform“ ist. Diese gibt es allerdings nicht. Aus diesem Grund ist es nötig, die Rechtsformen anhand der vorgestellten Kriterien zu bewerten, um so die „richtige Rechtsform“ bei der Unternehmensgründung zu wählen.

Titelbild: © Creativa Images – stock.adobe.com

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