GmbH Gründung in Österreich
Immer mehr Menschen wagen den Schritt in die Selbstständigkeit. Wirtschaftliche Unabhängigkeit, der „eigene Chef sein“, Selbstverwirklichung – das sind nur einige Gründe, die dafür sprechen. Allerdings ist der Unternehmensstart nicht von heute auf morgen realisierbar. Es gilt rechtliche Rahmendaten abzuklären, Genehmigungen einzuholen und einen Businessplan aufzustellen, um die Unternehmung von Grund auf stabil aufzubauen.
Dabei gilt es, eine Vielzahl von Entscheidungen zu treffen. Eine davon, ist die Wahl der Rechtsform. Die Wahl fällt dabei oft schwer, da die Vor- und Nachteile der einzelnen Rechtsformen doch sehr unterschiedlich sind. Vor allem steuerliche und haftungsrechtliche Aspekte spielen dabei eine Rolle.
Unter den Unternehmensgründern ist die Gesellschaft mit beschränkter Haftung, kurz GmbH, sehr beliebt. Die Gründung einer GmbH ist grundsätzlich in sechs Schritte gegliedert:
- Anfertigung des Gesellschaftsvertrags
- Bestellung der Geschäftsführer (und des Aufsichtsrats, wenn erforderlich)
- Einlagen
- Anmeldung zur Eintragung ins Firmenbuch
- Prüfung durch das Firmenbuchgericht
- Eintragung ins Firmenbuch
Erst wenn alle sechs Schritte abgeschlossen sind, kann die GmbH ihre Geschäftstätigkeit aufnehmen.
Die Gründung der GmbH im Detail
Der Gesellschaftsvertrag enthält die Satzung, also (vereinfacht) den organisationsrechtlichen Aufbau, der GmbH und muss von einem Notariat beglaubigt werden. Ein rechtskräftiger Gesellschaftsvertrag einer GmbH enthält:
- Den Firmennamen
- Den Sitz (Ort)
- Die Höhe des Stammkapitals
- Den Betrag der Stammeinlage (die gesamte Mindeststammeinlage beträgt in Österreich mindestens 35.000 Euro, in Deutschland mindestens 25.000 Euro), den einzelne Gesellschafter übernehmen.
Im nächsten Schritt werden die Geschäftsführer und der Aufsichtsrat bestellt und die jeweiligen Mindesteinlagen der einzelnen Gesellschafter von mindestens 70 Euro erbracht. Erst dann ist eine Eintragung ins Firmenbuch möglich. Um dies zu ermöglichen, muss im ersten Schritt ein Antrag zur Eintragung ins Firmenbuch erfolgen.
Dieser Antrag wird beim zuständigen Landesgericht beantragt, in dem die GmbH ihren Sitz hat. Der Antrag muss zwingend Angaben, wie Name und Sitz, Rechtsform, Gesellschafter und weitere Angaben zu den Gesellschaftern und Einlagen aufweisen und einige weitere (zusätzliche) Dokumente beinhalten, beispielsweise den notariell beglaubigten Gesellschaftervertrag.
Erst wenn alle Unterlagen vorliegen und die Angaben richtig und vollständig sind, führt das Landesgericht die Eintragung ins Firmenbuch (nach einer umfassenden Prüfung) durch. Das bedeutet, dass erst nach Eintragung ins Firmenbuch, die Geschäftstätigkeit aufgenommen werden kann.
Der Weg zur GmbH ist durchaus schwer und kompliziert. Vor allem der Eintrag ins Firmenbuch ist an eine Reihe von Dokumenten geknüpft, die meist in notarieller Ausfertigung vorliegen muss, um genehmigt zu werden. Dieser Aufwand schreckt viele Gründer vor der GmbH ab. Der Aufwand lohnt jedoch, um steuerliche Belastungen zu reduzieren und das Haftungsrisiko auf das Stammkapital zu beschränken.
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