Arztpraxis gründen – Tipps zur Rechtsform

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Rechtsform Arztpraxis

Das Medizinstudium ist erfolgreich abgeschlossen, und das nächste Ziel ist nun eine eigene Arztpraxis. Doch egal, ob eine Sie eine neue Arztpraxis gründen oder eine bestehende übernehmen, in eine bestehende einsteigen oder mit anderen Kollegen eine Praxisgemeinschaft gründen möchten:

Nur mit dem neuen Arztschild an der Hausfront ist es nicht getan. Seien Sie auf eine Menge rechtliche und insbesondere steuerrechtliche Hürden gefasst. Eine wesentliche Rolle spielt dabei auch die gewählte Geschäfts- bzw. Rechtsform.

Bevor Sie sich auf den Gedanken versteifen, als Einzelkämpfer Ihre eigene Arztpraxis zu eröffnen, sollten Sie sich über Alternativen informieren. Denn diese bieten nicht nur praktische Vorteile in den täglichen Abläufen, sondern auch Kostenvorteile.

Kooperationsmodelle für Ärzte: Gemeinsam statt einsam

Für die Kooperation von Ärzten existieren inzwischen eine Vielzahl von Modellen, die den unterschiedlichen Bedürfnissen und Gegebenheiten Rechnung tragen.

  • Ordinationsgemeinschaft:
  • Bei einer Ordinationsgemeinschaft benutzen mehrere freiberufliche Ärzte die gleichen Ordinationsräume. So lassen sich die Raumkosten (Miete) und die damit verbundenen Nebenkosten (Heizung, Strom, Reinigung) reduzieren.

  • Apparategemeinschaft:
  • Bei der Apparategemeinschaft benutzen verschiedene Ärzte die gleichen medizinisch-technischen Geräte, etwa den Zahnarztstuhl (Einheit) oder das Gerät zum Sterilisieren des Bestecks (Autoklav). Angesichts der enormen Anschaffungskosten dieser Geräte macht das durchaus Sinn. Auch die Wartungskosten lassen sich so auf mehrere Schultern verteilen. Ordinations- und Apparategemeinschaft können zusammenfallen, müssen es aber nicht.

  • Gruppenpraxis:
  • Seit 1.1.2004 besteht in Österreich auch die Möglichkeit, eine Gruppenpraxis zu gründen. Während beim einfachen Zusammenschluss von Ärzten jeder einzelne Arzt für sich in Erscheinung tritt, ist die Gruppenpraxis selbst Rechtsträger, kann also auch selbst Rechtsgeschäfte tätigen, etwa Räume anmieten, Personal einstellen oder Material bestellen.

Kostengemeinschaft oder Ertragsgemeinschaft?

Bei der Ordinations- und Apparategemeinschaft haben die kooperierenden Ärzte die Wahl zwischen einer Kostenverrechnung und einer Ertragsverrechnung:

  • Kostenverrechnung: Bei der Kostenverrechnung werden die Kosten für die Räume und/oder Geräte nach einem festgelegten Schlüssel ausgewertet und von dem jeweiligen Arzt getragen.
  • Ertragsverrechnung: Bei der Ertragsgemeinschaft fließen alle Einnahmen in eine gemeinsame Kassa. Daraus werden auch die Ausgaben beglichen. Der verbleibende Rest (Gewinn) wird entsprechend dem untereinander abgeschlossenen Vertrag aufgeteilt.

Rechtliche Rahmenbedingungen und steuerrechtliche Folgen

Je nach Kooperationsmodell sind unterschiedliche Rechtsformen möglich, die nicht nur haftungsrechtliche, sondern auch steuerrechtliche Folgen haben. Allerdings ist nicht jede mögliche Rechtsform für jede Art des Ärztezusammenschlusses möglich.

  • Rechtsformen für Ordinations- und Apparategemeinschaften:
  • Ordinations- und Apparategemeinschaften haben die Wahl zwischen einer Miteigentumsgemeinschaft, einer GesnbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts), einer oG (offene Gesellschaft), einer GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) und einer AG (Aktiengesellschaft). Während bei der GesnBR, der OG und der KG eine einfache Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ausreicht, muss die Ärzte-GmbH auf jeden Fall eine Bilanz erstellen.

  • Rechtsformen für Gruppenpraxen:
  • Gruppenpraxen können als oG (offene Gesellschaft) oder als GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) geführt werden. Anders als bei der Kosten- und Ertragsverrechnung gehört hier das gesamte Gesellschaftsvermögen inklusive des Praxiswerts den Gesellschaftern nach Maßgabe der vertraglich geregelten Anteile. Der Gesellschaftsgewinn wird einheitlich ermittelt. Zwar gibt die Gesellschaft die Steuererklärung ab, die Versteuerung der Gewinne erfolgt jedoch über die Steuererklärungen der einzelnen Gesellschafter.

Machen Sie sich einmal (den Kopf) frei

All diese Dinge (und viele weitere) gilt es bereits im Vorfeld zu bedenken und später auch genau umzusetzen. Wir helfen Ihnen sowohl in der Planungs- als auch in der Durchführungsphase durch den Steuerdschungel, damit Sie in Ihrer täglichen Arbeit den Kopf frei haben – zu Ihrem eigenen Wohl, aber auch zum Wohle Ihrer Patienten.

Titelbild: © Syda Productions – stock.adobe.com

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Mit über 20 Jahren Branchenerfahrung führt Franz Schmid seine Steuerkanzlei in Jenbach, Tirol. Seine Klienten vertrauen dabei zum einen auf sein umfassendes Branchenwissen und zum anderen auf die intensive, persönliche Betreuung.