Steuerreform 2015/2016 trifft Immobilien

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Steuerreform Immobilien

Die neue Steuerreform, die im Juli 2015 beschlossen wurde, hat Auswirkungen auf diverse Bereiche, sowohl unternehmerisch als auch privat. Einige Branchen sind dabei ganz besonderen Änderungen ausgesetzt – einer davon ist der Immobiliensektor. Welche Auswirkungen die Steuerreform auf Käufer, Verkäufer und Erben von Immobilien hat, erfahren Sie jetzt.

Die Immobilienertragssteuer steigt auf 30 Prozent

Die wohl tiefgreifendste und wichtigste Änderung der Steuerreform im Hinblick auf Immobilien betrifft die Immobilienertragssteuer. Bisher galt: Wer eine Immobilie verkauft, musste bisher 25 Prozent Immobilienertragssteuer zahlen. Dieser Satz wurde erst vor wenigen Jahren eingeführt.

Ab dem 01. Jänner 2016 steigt die Immobilienertragssteuer jedoch auf 30 Prozent an. Da es sich bei Immobilienveräußerungen meist um sehr hohe Beträge handelt, ist diese Änderung tiefgreifend – und unbedingt zu berücksichtigen, wenn ein Verkauf geplant ist.

Grunderwerbssteuer: gestaffelte Besteuerung für Veräußerungen innerhalb der Familie geplant

Erbschaften sind im Immobiliensektor ein wichtiger Punkt, denn häufig wechselt der Besitzer innerhalb der (engen) Familie. Hier galt bisher ein vergünstigter Steuersatz von zwei Prozent vom dreifachen Einheitswert.

Mit der neuen Steuerreform wird der vergünstige Steuersatz komplett gestrichen. Stattdessen kommt eine gestaffelte Steuer zum Einsatz, die sich am Verkehrswert der Immobilien orientiert und wie folgt gestaltet wurde:

  • Bei einem Verkehrswert von unter 250.000 Euro wird die Immobilie mit einem Steuersatz von 0,5 Prozent besteuert.
  • Bei einem Verkehrswert zwischen 250.000 Euro und 400.000 Euro liegt die Grunderwerbssteuer bei zwei Prozent.
  • Bei einem Verkehrswert ab 400.000 Euro wird die Immobilie mit 3,5 Prozent versteuert – also mit dem Steuersatz, der auch bei Veräußerungen außerhalb der Familie zum Einsatz kommt.

Entscheidend ist dabei: Diese Änderungen gelten nur für Erbschaften innerhalb der Familie, nicht bei Besitzerwechsel außerhalb. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Immobilie verschenkt, vererbt oder verkauft wurde.

Weitere Änderungen: Abschreibungen, Inflationsabschlag, Verlustverrechnungsgrenze

Ganz klar: Die Änderungen bezüglich der Immobilienertrags- und Grunderwerbssteuer sind die wohl wichtigsten, da sie zahlreiche Beteiligte auf dem Immobilienmarkt betreffen. Dennoch sollten weitere Reformen nicht außer Acht gelassen werden. Dazu zählen die Folgenden:

  • Abschreibungen: Bisher gab es verschiedene Abschreibungssätze für Gewerbetreibende, Land- und Forstwirte, Gebäude von Banken und Versicherungen und für Gebäude, die nicht unmittelbar der Betriebsausübung dienen. Das wird mit der Reform anders: Ab dem 01. Jänner 2016 gilt nun ein einheitlicher Abschreibungssatz von zwei Prozent und damit eine Abschreibungsdauer von 50 Jahren. Dies ist eine der wenigen Änderungen, die der Immobilienmarkt begrüßt.
  • Inflationsabschlag: Erfolgt ein Verkauf ab dem 11. Jahr nach Anschaffung können Immobilienbesitzer einen Inflationsabschlag von zwei Prozent pro Jahr abziehen – insgesamt darf der Abschlag jedoch 50 Prozent nicht übersteigen. Mit der Reform fällt der Inflationsabschlag jedoch komplett weg – und zwar ersatzlos.
  • Verlustverrechnungsgrenze: Eng verbunden mit der Erhöhung der Immobilienertragssteuer ist die Erhöhung er Verlustverrechnungsgrenze von 50 Prozent auf 60 Prozent. Damit können Verluste aus Grundstücksverkäufen über 15 Jahre gleichmäßig verteilt werden.

Viele Branchen sind von der neuen Steuerreform 2015/2016 betroffen, der Immobilienmarkt jedoch ganz besonders. Höhere Immobilienertragssteuer, höhere Grunderwerbssteuer, kein Inflationsabschlag mehr – nur die Vereinheitlichung der Abschreibungen scheint ein Lichtblick zu sein. Entscheidend ist nun, sich ausgiebig auf die Neuerungen vorzubereiten, um steuerliche Vorteile voll auszuschöpfen und Nachteile möglichst abzuschwächen.

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Mit über 20 Jahren Branchenerfahrung führt Franz Schmid seine Steuerkanzlei in Jenbach, Tirol. Seine Klienten vertrauen dabei zum einen auf sein umfassendes Branchenwissen und zum anderen auf die intensive, persönliche Betreuung.