Steuerreform 2015/2016: Was sie uns wirklich bringt

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Steuerreform 2015/2016

Am 07. Juli 2015 war sie durch, die „größte Steuerreform der Zweiten Republik“: Mit der Steuerreform 2015/2016 geht der Nationalrat gleich mehrere Fronten an, darunter sowohl der Unternehmens- als auch Privat- beziehungsweise Angestelltensektor. Für Arbeitnehmer ist die Steuerreform ein Segen, denn fast alle Lohngruppen haben mehr Netto vom Brutto – insgesamt verspricht die Steuerreform eine Steuerentlastung von 5,2 Milliarden Euro.

Sechs statt drei Steuerklassen

Für fast alle Angestellten ist die Steuerreform eine gute Nachricht, denn der Großteil der Haushalte darf mit Steuerentlastungen rechnen. Um im Zuge der neuen Regelungen bessere Abstufungen einzuführen, entwickelte der Nationalrat gleichzeitig neue Steuerklassen – aus den bisherigen drei Steuerklassen werden nun ganze sechs, die anhand des Jahresbruttoeinkommens definiert werden:

  • 11.001 bis 18.000 Euro
  • 18.000 bis 31.000 Euro
  • 31.000 bis 60.000 Euro
  • 60.000 bis 90.000 Euro
  • 90.000 bis 1 Million Euro
  • Über 1 Million Euro

Steuerentlastungen treffen alle – außer Spitzenverdiener

Steuerentlastungen von rund 5,2 Milliarden Euro kommen nicht von ungefähr – Angestellte dürfen sich ab 2016 über mehr Gehalt auf dem Konto freuen:

Bei einem Einkommen bis 18.000 Euro pro Jahr sinkt der Steuersatz von 36,5 auf 25 Prozent.
Bei einem Einkommen bis 31.000 Euro pro Jahr sinkt der Steuersatz von 36 auf 35 Prozent.
Bei einem Einkommen bis 60.000 Euro pro Jahr sinkt der Steuersatz von 43,2 auf 42 Prozent.
Bei einem Einkommen bis 90.000 Euro pro Jahr sinkt der Steuersatz von 50 auf 48 Prozent.

Ab einem Einkommen zwischen 90.000 und einer Million Euro bleibt der Steuersatz unverändert bei 50 Prozent. Spitzenverdiener mit einem Gehalt von einer Million und mehr müssen ab dem nächsten Jahr 55 statt 50 Prozent Lohnsteuer berappen.

In Zahlen kann das zu einer signifikanten Entlastung führen. Während bei einem Monatsbruttoeinkommen von 1.400 Euro jährliche Entlastungen von 370 Euro (netto) entstehen, freuen sich Angestellte mit einem Gehalt von 2.600 Euro über jährlich 995 Euro mehr. Angestellte mit gehobenem Gehalt von 4.500 Euro, haben pro Jahr 1.600 Euro mehr zur Verfügung.

Vonseiten der Regierung wurden zahlreiche Modellrechnungen in Umlauf gebracht, die zeigen, inwiefern Alleinstehende, Familien oder Paare von der neuen Regelung profitieren. Gleichzeitig darf man dabei jedoch nicht vergessen: Spitzenverdiener haben das Nachsehen. Eine Lohnsteuersteigerung von fünf Prozent ist in diesen Gehaltsdimensionen erheblich.

Höhere Steuergutschriften für Bruttoeinkommen unter 11.000 Euro im Jahr

Liegt das Jahresbruttoeinkommen unter 11.000 Euro erfolgt keine Versteuerung – eine Senkung der Sozialversicherungsbeträge war zwar im Gespräch, wurde jedoch nicht umgesetzt. Allerdings erhöht sich die Steuergutschrift von 110 Euro auf 300 Euro pro Jahr.

Um es kurz zu machen: Die Steuerreform ist ein Segen für Gering- und Gutverdiener – Spitzenverdiener haben jedoch das Nachsehen. Im Großen und Ganzen werden jedoch die meisten Angestellten mehr Geld zur Verfügung haben. Wie hoch der finanzielle Vorteil im individuellen Fall ist, kann ein Steuerberater problemlos nach Einsicht der entsprechenden Unterlagen berechnen.

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Mit über 20 Jahren Branchenerfahrung führt Franz Schmid seine Steuerkanzlei in Jenbach, Tirol. Seine Klienten vertrauen dabei zum einen auf sein umfassendes Branchenwissen und zum anderen auf die intensive, persönliche Betreuung.