Steuerreform 2015/2016

Steuerreform 2015

Der Name „Steuerreform“ ist nicht zutreffend; denn bei näherer Betrachtung handelt es sich dabei nur um eine längst fällige Steuertarifanpassung, die zu einer Abgabenentlastung um ca. 5,2 Mrd. führen soll.

  • Ein Teil dieser Reform soll sich selbst finanzieren und zwar durch den Konsum an ersparter Steuer, die wieder zu Steuereinnahmen von 850 Mio. führen soll.
  • Bekämpfung von Steuer- und Sozialbetrug (1,9 Milliarden €)

Enorme Schäden entstehen dem Staat durch Steuer- und Sozialbetrug, die durch Einführung neuer Maßnahmen bekämpft werden sollen.

Dazu gehört die Registrierkassenpflicht mit geplanter Belegerteilungspflicht zur Eindämmung von Umsatzverkürzung bei Bargeschäften. Jede Registrierkasse ist mit einer technischen Sicherheitslösung gegen Manipulation zu schützen.

Neu, aber noch umstritten, wird die Einführung der Bankauskünfte mit Konteneinsichtnahme im Zusammenhang mit Abgabenprüfungen sein, die geschätzt ca. 700 Mio. bringen soll. In diesem Zusammenhang soll die Bekämpfung von Sozialbetrug durch Aufdecken von Scheinfirmen und durch Zurückdrängen des sogenannten Anmeldungskaufs mit 200 Mio. eingedämmt werden.

Weitere Schwerpunkte sollen die Eindämmung des Karussellbetrugs, die Bekämpfung Umsatzsteuer-Hinterziehung im Rahmen des Versandhandels und des illegalen Online-Glücksspielportalen durch Internetsperren sein.

  • Einsparung bei Förderung und Verwaltung mit 1.1 Milliarden bei Bund, Länder und Gemeinden.
  • Strukturmaßnahmen im Steuerrecht mit 900 Mio. wie die Anhebung der Umsatzsteuer von 10% auf 13% in der Beherbergung, lebende Tiere, kulturelle Dienstleistungen, Bäder, Museen usw.
  • Streichung der Sonderausgaben für die Bereiche Wohnraumbeschaffung und Wohnraumsanierung, sowie für die Altersversorgung. Bestehende Begünstigungen können noch 5 Jahre fortgeführt werden.
  • Kürzung der Gebäudeabschreibung auf Immobilien auf 2,5% soll 400 Mio. bringen.
  • Vom sogenannten Solidaritätspaket werden 400 Mio. erwartet und zwar über
    • die Neuordnung der Grunderwerbsteuer 35 Mio.
    • die Erhöhung der Immobilienertragssteuer 115 Mio.
    • der Anhebung des Spitzensteuersatzes von 50% auf 55% für Einkommensbezieher von mehr als einer Mio. jährlich
    • der Erhöhung der Kapitalertragsteuer um 2,5% auf 27,5%, ausgenommen nur Zinserträge aus Geldeinlagen.

Die Fülle an kommenden Belastungen nötigt Unternehmer zum Handeln; denn noch ist Zeit die richtigen Weichen zu stellen, um steuerliche Härten zu vermeiden. Nutzen Sie daher unsere kostenlose Erstberatung in unserer Kanzlei und profitieren Sie von den legalen Möglichkeiten Ihre Steuerlast zu mindern.

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