GmbH „Light“: Was ist neu?
„GmbH light“ – das klingt modern, erinnert an kalorienreduzierte Softgetränke und erweckt den Eindruck von „für eine richtige GmbH hat’s nicht gereicht…“. Gelegentlich wird sogar der Verdacht von Unseriösität laut. Tatsächlich ist diese auch „GmbH neu“ genannte Rechtsform ein Versuch, wieder mehr GmbHs in Österreich zu etablieren und damit auch EU-weit konkurrenzfähig zu bleiben. Die Vorteile scheinen zu überwiegen, doch es gibt auch einige Nachteile. Das gilt auch für die Umfirmierung bereits bestehender GmbHs.
Mit dem neuen GmbH-Gesetz vom 01. Juli 2013 wurden einige Änderungen eingeführt, die die Neugründung von GmbHs in Österreich vereinfachen und erleichtern sollen.
Das ist neu an der GmbH light
Die wichtigsten Neuerungen betreffen die Höhe des Stammkapitals und die Gründungsanzeige:
- Stammkapital: Das erforderliche Stammkapital wurde von bisher 35.000 € und 17.500 € Bareinzahlung drastisch reduziert auf 10.000 € bei 5.000 € Bareinzahlung. Damit wird die GmbH auch für weniger betuchte Neugründer attraktiv.
- Gründungsanzeige:
Ein notarieller Gesellschaftervertrag ist weiterhin erforderlich.
So sparen Sie Geld mit der GmbH light
Die „GmbH neu“ bringt dem Neugründer somit eine Menge an Ersparnissen:
- Gründungskapital: Beim Stammkapital benötigt er 12.500 € weniger als bisher.
- Notarkosten: Die Notarkosten richten sich nach der Höhe des Stammkapitals und werden somit ebenfalls reduziert auf 600 €.
- Anwaltskosten: Das gleiche gilt fürdie Rechtsanwaltskosten.
- Körperschaftssteuer: Entsprechend reduziert sich auch die jährlich zu entrichtende (Mindest)Körperschaftssteuer von 1.750 € auf 500 €, entsprechend 5 Prozent vom Mindeststammkapital.
Doch auch bereits existierende GmbHs können von diesen finanziellen Vorteilen profitieren. Denn hier wird das Stammkapitals von ursprünglich 35.000 € auf 10.000 € gesenkt, mit den entsprechenden Vorteilen. Zudem erfolgt eine steuerfreie Rückzahlung der seinerzeit getätigten Einlagen. Normalerweise wäre hier eine Kapitalertragssteuer von 25 Prozent fällig.
Die Kritik am neuen GmbH-Modell bezieht sich vor allem auf das geringe Stammkapital. Mit 10.000 € beziehungsweise 5.000 € Einlage kommt man als Unternehmer nicht weit. Auch Fremdfinanzierungen dürften bei einer derart geringen Sicherheit schwierig werden. Letztlich bleibt dem GmbH-Unternehmer somit nichts weiter übrig, als das Kapital schnellstens aufzustocken. Nicht ohne Grund wurden auch die für den GmbH-Gesellschafter zutreffenden Regelungen im Insolvenzrecht verschärft.
Bei GmbH-Gründung und GmbH-Umwandlung zum Steuerberater
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Titelbild: © Friedberg – stock.adobe.com
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