5 Fragen zur Registrierkassenpflicht beantwortet

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Registrierkassenpflicht 2016 Fakten

Ehrliche Unternehmer mögen es kaum glauben: Mehrwertsteuerbetrug ist in Österreich ein großes Problem – so groß, dass die Regierung nun im Rahmen der Steuerreform auch die Pflicht von Registrierkassen einführt, um Manipulationen zu unterbinden. Rund 900 Millionen Euro Mehreinnahmen erhoffen sich die Verantwortlichen dadurch. Firmeninhaber sind sich jedoch weiterhin im Unklaren darüber, was die Registrierkassenpflicht verändert. Die häufigsten Fragen und Antworten finden Sie hier.

Frage #1: Wie sah die Regelung bisher aus?

Die Pflicht der Einzelaufzeichnung an sich ist nicht neu – allerdings galt sie nur für Betriebe, deren Jahresumsatz 150.000 Euro übersteigt. In Zahlen bedeutet das, dass bisher rund 75 Prozent der Unternehmen in Österreich eine Registrierkasse nutzen mussten. Die restlichen Firmen waren von der Regelung ausgenommen, da ein einfacher Kassensturz ausreichte, um die Einnahmen nachzuweisen.

Frage #2: Wie sehen die Pflichten der Unternehmer mit der neuen Reform aus?

Die neue Regelung stützt sich vor allem auf die Pflicht der Registrierkasse – allerdings geht die Regierung noch einige Schritte weiter. Neben der Pflicht ist die Einführung eines technischen Manipulationsschutzes zwingend notwendig. Zusätzlich ist für jede Einnahme und Ausgabe ein Beleg notwendig. Alles in allem, ein sehr umfangreiches Paket, das vor allem für kleinere Betriebe großen Mehraufwand bedeutet.

Frage #3: Bin ich von der Regelung betroffen?

In Unternehmerkreisen, die bisher nicht von der Registrierkassenpflicht betroffen waren, ist der Unmut über die neue Regelung groß – allerdings ist nicht jeder Firmeninhaber von der Regelung betroffen. Die Regelung betrifft nur Unternehmen, die:

  • Hauptsächlich Barumsätze erwirtschaften, was insbesondere in der Gastronomie, im Handel und bei Dienstleistungsunternehmen der Fall ist.
  • Mehr als 15.000 Euro Nettoumsatz pro Jahr erwirtschaften (rund 150.000 österreichische Unternehmen).

Die genauen Zahlen dazu, wie viele Unternehmen nun in der Pflicht stehen, eine Registrierkasse zu kaufen und einzusetzen, gibt es aktuell noch nicht. Rund 140.000 Kassen sind heute bereits im Einsatz. Für große Unternehmen ändert sich also nur wenig.

Grundsätzlich sind also alle Unternehmen, die oben genannte Punkte nicht „erfüllen“, von der Regelung nicht betroffen. Ein Handwerker, der Rechnungen ausstellt, ein Arzt, der zwar Zusatzleistungen anbietet, deren Wert 15.000 Euro jedoch nicht übersteigt, oder ein Dienstleister, der Honorare berechnet – sie alle benötigen keine Registrierkasse.

Eine kleine Ausnahme gibt es jedoch: die „Kalte-Hände-Regelung“. Umsätze von bis zu 30.000 Euro (netto), die an öffentlichen Orten erwirtschaftet werden, sind nicht registrierkassenpflichtig – dieser Unternehmerkreis ist jedoch relativ überschaubar und speziell. Offene Fahrgeschäfte, Fiakerfahrer oder mobile Eisverkäufer gehören beispielsweise zu dieser Gruppe.

Ebenfalls Klärungsbedarf gibt es bei Vereinsfesten. Bisher gab es keine Registrierkassenpflicht. Von nun an, müssen jedoch „große“ Feste die Einnahmen mit einer Registrierkasse belegen können. Das Problem: Bisher gibt es keine klare Regelung dazu, was eine „große“ und was eine „kleine“ Vereinsfeier ist.

Frage #4: Wie wird die Umsetzung kontrolliert?

Entscheidend ist der integrierte Manipulationsschutz der neuen Registrierkassen, der mit einer sogenannten Smartcard zusammenarbeitet, die eine eindeutige Signatur übermittelt, die auf dem Beleg erscheint.

In Deutschland ist bereits das „Insika-System“ im Einsatz, das voraussichtlich auch in Österreich eingeführt wird. Entscheidend ist hier, dass die Daten, die auf der Smartcard gespeichert werden, direkt an das Finanzamt weitergeleitet werden können – allerdings nur, wenn eine Betriebsprüfung anliegt.

Manipulationen werden so schnell aufgedeckt. Verkäufe, die „unter der Ladentheke“ erfolgen , können jedoch auch mit einer Registrierkasse nicht unterbunden werden. Maßgeblich ist hier viel mehr der psychologische Effekt, die „Angst“ davor erwischt zu werden.

Frage #5: Was kostet mich die Umsetzung meiner Verpflichtung?

Für Unternehmer, die durch die neue Regelung direkt betroffen sind, ist die Frage nach den Kosten entscheidend. Aktuellen Kalkulationen zufolge wird das Aufrüsten von bestehenden Kassen mit der Smartcard rund 200 bis 300 Euro kosten. Eine Registrierkasse kostet 300 Euro zusätzlich (falls noch keine eingesetzt wird). Teuer wird es jedoch bei Systemkassen – hier schlagen mehrere Tausend Euro zu Buche.

Das neue Gesetz soll zum 01. Jänner 2016 gelten. Bis dahin sind jedoch noch einige Details zu klären, um den Starttermin tatsächlich zu halten – dass die Registrierkassenpflicht kommt, ist jedoch unbestritten. Allein aufgrund der Mehreinnahmen von rund 900 Millionen Euro, ist die Regierung natürlich daran interessiert, das Gesetz tatsächlich durchzubringen.

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Mit über 20 Jahren Branchenerfahrung führt Franz Schmid seine Steuerkanzlei in Jenbach, Tirol. Seine Klienten vertrauen dabei zum einen auf sein umfassendes Branchenwissen und zum anderen auf die intensive, persönliche Betreuung.